FAQ Master (neu)

für die Studiengänge Geographies of Global Change and Sustainability Transformations, Spatial Data Science and GeoCommunication und Physical Geography: Environmental Dynamics and Sustainability.

WICHTIG: diese drei Masterstudiengänge ersetzen die Masterstudiengänge Kartographie und Geoinformation, Raumforschung und Raumordnung und Geography – Global Change and Sustainability.

Welche formalen Schritte sind notwendig, um für ein Masterstudium an der Universität Wien zugelassen zu werden?

Um mit einem Masterstudium an der Universität Wien beginnen zu können, ist der erste Schritt, einen „Antrag auf Zulassung zum Masterstudium“ beim Referat Studienzulassung der Universität Wien innerhalb der Zulassungsfrist zu stellen. Das notwendige Formular dafür findest du hier: https://slw.univie.ac.at/studieren/studieninteressierte/.

Der von Dir gestellte Antrag auf Zulassung zum Masterstudium wird vom Referat Studienzulassung und vom Studienprogrammleiter Geographie geprüft und beurteilt.

Gibt es Voraussetzungen, um mit einem der Masterstudien am Institut für Geographie und Regionalforschung beginnen zu können? Wenn ja, welche sind das?

Die Zulassung zu einem Masterstudium ist nur möglich, wenn ein fachlich in Frage kommendes Vorstudium absolviert wurde. Für alle drei Masterstudiengänge werden zusätzlich Deutschkenntnisse auf A2 Niveau und Englischkenntnisse auf B2 Niveau vorausgesetzt.

Wenn du einen Bachelor in Geographie hast, ist damit zu rechnen, dass du keine weiteren Voraussetzungen bzw. Auflagen erfüllen musst, um mit dem Masterstudium beginnen zu können.

Kommst Du jedoch aus einer anderen Fachdisziplin, zum Beispiel aus Politikwissenschaften und möchtest das Masterstudium Geographie beginnen, wird der Studienprogrammleiter bei Bearbeitung deines Antrages auf Zulassung und nach einem persönlichen Gespräch entscheiden, ob und wie viele ECTS Punkte bzw. Prüfungen du aus dem Bachelorstudienplan Geographie der Uni Wien nachmachen musst.

Maximal können Prüfungen im Ausmaß von 30 ECTS Punkten auferlegt werden, die dann während des Masterstudiums zu absolvieren sind.

Kommt der Studienprogrammleiter zu dem Ergebnis, dass mehr als 30 ECTS Punkte notwendig wären, wird der Antrag auf Zulassung abgelehnt.

Im Falle einer Zulassung bzw. einer Zulassung mit Auflagen, erhältst Du einen Zulassungsbescheid, mit dem Du dich im Referat Studienzulassung zum gewünschten Studium anmelden kannst. Dort bekommst Du deinen Studierendenausweis und kannst auch den Studienbeitrag bzw. den ÖH Beitrag mittels Bankomatkarte bezahlen.

Weitere Informationen zur Zulassung zu den Masterstudiengängen findest du auf den Websites des Institutes (siehe Links unter „Allgemeine Informationen zu den Masterstudien“).